Grundlage des Prüfschritts
Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 6.4 "Alternatives to voice-based services" verwiesen.
Was wird geprüft?
Wenn die Web-App Echtzeit-Sprachkommunikation und gleichzeitig Voice-Mail oder interaktive Assistenzsysteme, z. B. für die Menüführung, einsetzt, sollen etwaige Aufgaben auch ohne hören und sprechen lösbar sein bzw. sollen die gebotenen Informationen auch ohne diese Fähigkeiten des Nutzers bereitgestellt werden.
Wie wird geprüft?
Anwendbarkeit des Prüfschritts
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Web-App Echtzeit-Sprachkommunikation und gleichzeitig Voice-Mail oder interaktive Assistenzsysteme, z. B. für die Menüführung, einsetzt, dann sollen etwaige Aufgaben auch ohne hören und sprechen lösbar sein bzw. sollen gebotene Informationen auch ohne diese Fähigkeiten des Nutzers bereitgestellt werden.
Ein Beispiel für einen solchen Dienst ist z. B. das Video-Ident-Verfahren. Dieses wird u. a. bei Online-Banken für die Identifizierung genutzt. Mit einem Videoanruf werden dabei Personalausweis etc. auf Echtheit geprüft.
Prüfung
Ein genaues Verfahren für die Prüfung steht nocht nicht bereit. Für die Weiterentwicklung dieses Prüfschritts können Sie auf GitHub ein Issue anlegen und Ihre Erfahrungen teilen.
Einige Hinweise vorab:
Wird z. B. ein Video-Ident-Verfahren eingesetzt, muss eine Alternative geboten werden, die das Hören und Sprechen nicht erfordert.
Ein anderes Beispiel ist z. B. die telefonische Ansage des Guthabens bei einem Prepaid-Mobilfunkvertrag. Hier müsste der Anbieter das aktuelle Guthaben in Textform in der App bereitstellen.
Quellen
6.4 Alternatives to voice-based services
Where ICT provides real-time voice-based communication and also provides voice mail, auto-attendant, or interactive voice response facilities, the ICT shall offer users a means to access the information and carry out the tasks provided by the ICT without the use of hearing or speech.
NOTE 1: Tasks that involve both operating the interface and perceiving the information would require that both the interface and information be accessible without use of speech or hearing.
NOTE 2: Solutions capable of handling audio, RTT and video media could satisfy the above requirement.
(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 6.4 "Alternatives to voice-based services")